Souveräne europäische Außenpolitik

Während des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648) bewahrte der Landesfürst Graf Anton Günther durch seine ebenso kluge wie raffinierte Neutralitätspolitik gegenüber den kriegsführenden Mächten und einzelnen Heeresführern sein Land fast als einziges unter den deutschen Staaten weitgehend vor Not, Elend und Verwüstung. Er erwarb sich dadurch die Verehrung und Liebe seiner Untertanen. Eine Legende erzählt, Anton Günther habe sogar Wallensteins brutalen Feldherrn Johann Tserclaes Graf von Tilly vom unmittelbar bevorstehenden Überfall auf die Stadt Oldenburg abhalten können, indem er ihm wertvolle Pferde schenkte und ihm einen gangbaren Abzugsweg durch die Moore verriet.

Innen-, Agrar- und Handelspolitik

Als Liebhaber und Züchter schöner Pferde begründete er im Lande die Oldenburger Pferdezucht. Dass er deswegen spöttisch als der „Stallmeister des Heiligen Römischen Reiches“ tituliert wurde, bekümmerte ihn nicht. Wegen seiner Neutralitätspolitik blühten Verwaltung und Wirtschaft, Landwirtschaft und Handel, Handwerk und Kunst, Literatur und Musik. Militär und Militärpolitik spielten eine untergeordnete Rolle. Im Jahre 1608 erließ Graf Anton Günther zur Belebung des Handels die „Verordnung wegen der Oldenburger Krahmer-Marckte“. Der „Kramermarkt“ ist seitdem zu einem der größten norddeutschen Jahrmärkte geworden und bezieht sich noch immer auf Graf Anton Günther, der den alljährlichen Festumzug auf seinem Apfelschimmel „Kranich“ anführt.

Territoriale Vergrößerung des Landes

1623 erwarb er die Herrlichkeit Kniphausen und erbte 1647 die Grafschaft Delmenhorst. Er erreichte damit die flächenmäßig größte Ausdehnung des Staates.

Tod und Teilung

Nach sechzigjähriger Regierungszeit starb Anton Günther im Alter von 83 Jahren in seinem Jagdschloss in Rastede. Da seine Ehe mit der Prinzessin Sophie von Holstein-Sonderburg kinderlos geblieben war, hatte Anton Günther zu Lehnserben der Grafschaft Oldenburg-Delmenhorst den aus dem Hause Oldenburg stammenden König von Dänemark und die Herzöge von Holstein-Gottorp bestimmt. Aus einer Laision mit Elisabeth von Ungnad-Weißenwolf entstammt ein illegitimer Sohn, der spätere Grafen Anton von Aldenburg. Er übertrug ihm das Amt Varel, die Herrlichkeit Kniphausen, die Vogtei Jade und das Vorwerk Hahn als eigenen Staat. Seine Schwester Magdalene, verh. Fürstin von Anhalt-Zerbst, bedachte er mit der erblichen Herrschaft Jever. Ob die Dreiteilung des Staates klug war, ist recht zweifelhaft. Damit endete die Geschichte des ruhmreichen selbständigen oldenburgischen Grafenhauses und Staates.
Erst 1773 sollte unter Friedrich August von Holstein-Gottorp (1711–1785) das Land Oldenburg wieder als selbständiger Staat in der Staatsform eines Herzogtums (ab 1815: Großherzogtum) in die deutsche und europäische Staatenfamilie zurückkehren. Der neuen Dynastie (bis 1918) gelang es in zäher Politik, die drei historischen Landesteile wieder zu vereinigen und beim Untergang des Reiches durch Napoleon I. 1803 (Reichsdeputationshauptschluss) mit Gebietsgewinnen von den Nachbarstaaten eine territoriale Ausdehnung Oldenburgs zu erreichen, die die Graf Anton Günthers weit übertraf.

Graf Anton Günther nach Oldenburg

"Natürlich gehört Graf Anton Günther nach Oldenburg und auf den Schlossplatz – neben sein „Haus... Das wäre ein wunderschönes Bild."

Udo Lux, Oldenburg

Skulptur auf den Oldenburger Schloßplatz

"Ich wünsche mir, dass die Bronze-Skulptur „Graf Anton Günther und sein Kranich“ demnächst auf dem Schlossplatz steht."

Ingeborg Deeke, Oldenburg

Geschichte Oldenburgs mit Graf Anton Günther verbunden

"Wenn es um die Geschichte Oldenburgs geht, ist sie doch untrennbar mit Graf Anton Günther verbunden... Zu „unserem“ Grafen gehört sein Schloss, da sollte es kein Wenn und Aber geben...

Isolde Sudmann, Oldenburg