Graf Anton Günther von Oldenburg und Delmenhorst

Graf Anton Günther

Aus dem Haus Oldenburg (* 10. November 1583 in Oldenburg; † 19. Juni 1667 in Rastede), war absolutistischer Landesherr und Reichsgraf von Oldenburg (1603–1667) und Delmenhorst (1647–1667) innerhalb des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation. Seine Eltern waren Graf Johann VII. von Oldenburg (* 1540; † 1603) und Elisabeth von Schwarzburg-Blankenburg.

Jugend

Der letzte und politisch klügste Graf der Oldenburger Landesdynastie, Graf Anton Günther, unternahm schon in seiner Jugend viele Reisen an die Fürstenhöfe Deutschlands und des europäischen Auslandes. Damit gewann er einen guten Einblick in die politische Situation der europäischen Welt. Die außenpolitischen Verbindungen, die er dabei knüpfte, kamen später seinem Lande zugute.

Landesherr und Monarch des Barocks

Als sein Vater 1603 starb, übernahm er im Alter von 20 Jahren die Regierung und setzte sofort die Ziele fort, die sein Vater Johann angefangen hatte: den Deichbau am Jadebusen und die Erlangung des Weserzolls. Beide Leistungen bedeuteten herausragende innen- d.h. wirtschaftspolitische sowie außenpolitische Erfolge.

Der „Deichbauer“

1615 wurde bei Ellens die Durchdämmung des Schwarzen Bracks vollendet. Damit waren 2000 Jück Grodenland dem Meer abgerungen und das Land Oldenburg als solches entsprechend vergrößert; zugleich war dadurch die Verbindung zwischen Oldenburg und Jever hergestellt und allen Ausdehnungsbestrebungen der ostfriesischen Grafen zur Jade hin ein Riegel vorgeschoben worden.

Der Weserzoll

1612 verlangte Graf Anton Günther die Einführung eines Weserzolls für alle die Unterweser befahrenden Handelsschiffe, um die angeblich hohen Kosten für die Sicherung des Fahrwassers der Unterweser zu decken. Dieses führte zu einem heftigen Konflikt mit der Hansestadt Bremen. Erst 1622 konnte Graf Anton Günther die Zustimmung der Kurfürsten und des Kaisers Ferdinand II. zur Einführung des Weserzolls erreichen. Die Verleihung der Zollrechte erfolgte im Jahre 1623. In der Begründung zur Verleihung wurde anerkannt, dass Oldenburg für die Erhaltung des Leuchtfeuers auf der Insel Wangerooge und die Aufwendungen für die Uferbefestigungen an der oldenburgischen Küste eine Entschädigung zustehe. Trotz der Bestätigung der Zollrechte weigerte sich Bremen, den Zoll zu bezahlen. Im Westfälischen Frieden von 1648 wurde der Weserzoll wiederholt bestätigt. Bremen leistete weiterhin Widerstand und wurde deshalb von 1652 bis 1653 in Reichsacht genommen. Erst mit dem Regensburger Vergleich von 1653 erkannte Bremen die Oldenburger Zollhoheit an, die dem Land in manchen Jahren mehr als 100.000 Reichsthaler einbrachte.
Siehe auch: Elsflether Weserzoll

Graf Anton Günther nach Oldenburg

"Natürlich gehört Graf Anton Günther nach Oldenburg und auf den Schlossplatz – neben sein „Haus... Das wäre ein wunderschönes Bild."

Udo Lux, Oldenburg

Skulptur auf den Oldenburger Schloßplatz

"Ich wünsche mir, dass die Bronze-Skulptur „Graf Anton Günther und sein Kranich“ demnächst auf dem Schlossplatz steht."

Ingeborg Deeke, Oldenburg

Geschichte Oldenburgs mit Graf Anton Günther verbunden

"Wenn es um die Geschichte Oldenburgs geht, ist sie doch untrennbar mit Graf Anton Günther verbunden... Zu „unserem“ Grafen gehört sein Schloss, da sollte es kein Wenn und Aber geben...

Isolde Sudmann, Oldenburg